Die Stadt Hamburg Fördert BHKW-Anlagen mit bis zu 30% der Investitionssumme (max. 100.000€)

Die Anlage muss eine elektrische Leistung von über 20kW aufbringen.

Die IFB Hamburg fördert mit diesem Programm Unternehmen individuell beim effizienten Einsatz von Ressourcen. Ziel ist es, vorhandene Einsparpotentiale von Energie, Wasser und Rohstoffen zu erschließen.

Was und wo gefördert?

Gefördert werden alle freiwilligen Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen oder durch Reduzierung der CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung führen (BHKW-Anlagen). Der Ort des Vorhabens muss im Gebiet der Stadt Hamburg liegen.

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BAFA Förderungen Bundesweit für BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20kW

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der elektrischen Leistung der Mini-KWK-Anlage. Beispielsweise wird eine Anlage von 1 kWel, die für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignet ist, mit 1.900 Euro gefördert, eine Anlage mit 20 kWel hingegen mit 3.500 Euro.

Die Richtlinie zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) novelliert und ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten.

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KWK Förderung für alle BHKW-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50kW

Zuschlagsätze:

  • 8,0 Cent/kWh für den in das allgemeine Stromnetz ausgespeisten KWK-Strom
  • 4,0 Cent/kWh für den im Objekt selbst verbrauchten KWK-Strom

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